Zwei Dokumentkategorien fuer Reparatur und Verkauf
Die nachfolgenden AGB wurden aus den bereitgestellten Dokumenten strukturiert aufbereitet und nach Dokumenttyp getrennt. Jede Kategorie ist als eigene Sektion aufgebaut.
Grundlage sind die Bedingungen fuer die Ausfuehrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhaengern, Aggregaten und deren Teilen sowie fuer Kostenvoranschlaege, Stand 01/2022.
Im Auftragsschein oder in einer Bestaetigung muessen die vereinbarten Leistungen sowie der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin bezeichnet werden.
Der Auftraggeber erhaelt eine Durchschrift. Der Auftragnehmer darf Unterauftraege vergeben sowie Probe- und Ueberfuehrungsfahrten durchfuehren.
Rechte und Pflichten aus dem Auftrag koennen grundsaetzlich nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform uebertragen werden, soweit keine vorrangigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Auf Verlangen werden voraussichtliche Preise bereits im Auftragsschein festgehalten, alternativ durch Verweis auf Preis- und Arbeitswertkataloge.
Eine verbindliche Preisangabe setzt einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus. Dieser fuehrt Arbeiten und Ersatzteile einzeln auf und bindet den Auftragnehmer fuer drei Wochen.
Wird auf dieser Basis ein Auftrag erteilt, werden vereinbarte Kosten fuer den Kostenvoranschlag verrechnet. Eine Ueberschreitung des Gesamtpreises bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Ein schriftlich verbindlicher Fertigstellungstermin ist einzuhalten. Bei Aenderungen des Arbeitsumfangs muss unverzueglich ein neuer Termin mit Begruendung genannt werden.
Bei schuldhafter Ueberschreitung kann der Auftragnehmer bei Instandsetzungen je nach Fall ein Ersatzfahrzeug stellen oder einen grossen Teil der Mietwagenkosten erstatten. Weitergehende Ansprueche bleiben in den im Dokument geregelten Grenzen begrenzt.
Bei grober Fahrlaessigkeit, Vorsatz oder Schaeden an Leben, Koerper oder Gesundheit greifen die Haftungsbeschraenkungen nicht. Hoehere Gewalt oder Betriebsstoerungen koennen die Haftung fuer Verzoegerungen ausschliessen.
Die Abnahme erfolgt grundsaetzlich im Betrieb des Auftragnehmers. Nach Fertigstellungsanzeige und Rechnungszugang ist der Auftragsgegenstand innerhalb der vorgesehenen Frist abzuholen.
Bei Reparaturen innerhalb eines Arbeitstages verkuerzt sich diese Frist. Bei Nichtabnahme kann der Auftragnehmer gesetzliche Rechte geltend machen und ortsuebliche Aufbewahrungsgebuehren berechnen.
In der Rechnung muessen technisch abgeschlossene Arbeitsleistungen sowie Ersatzteile und Materialien jeweils getrennt ausgewiesen werden.
Bei Ausfuehrung auf Basis eines verbindlichen Kostenvoranschlags reicht grundsaetzlich die Bezugnahme auf diesen, zusaetzliche Arbeiten sind aber gesondert aufzufuehren.
Besonderheiten gelten fuer Tauschpreise, Umsatzsteuer und Beanstandungen der Rechnung. Berichtigungen oder Einwaende muessen spaetestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang erfolgen.
Grundlage sind die allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile, Stand 01/2022.
Der Kaufpreis und Preise fuer Nebenleistungen werden bei Uebergabe des Kaufgegenstands sowie mit Aushaendigung oder Uebersendung der Rechnung zur Zahlung faellig.
Aufrechnung und Zurueckbehaltung sind nur in den im Dokument geregelten Faellen zulaessig. Bei Zahlungsverzug kann der Verkaeufer nach Fristsetzung vom Vertrag zuruecktreten oder Schadensersatz verlangen.
Liefertermine und Lieferfristen koennen verbindlich oder unverbindlich in Textform vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.
Nach Ueberschreitung unverbindlicher Termine kann der Kaeufer zur Lieferung auffordern und bei Verzug unter den im Dokument geregelten Voraussetzungen Ruecktritt oder Schadensersatz verlangen.
Bei leichter Fahrlaessigkeit gelten Haftungsgrenzen. Fuer grobe Fahrlaessigkeit, Vorsatz sowie Schaeden an Leben, Koerper oder Gesundheit gelten diese Begrenzungen nicht. Hoehere Gewalt und Betriebsstoerungen verschieben Fristen entsprechend.
Der Kaeufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Bei Nichtabnahme kann der Verkaeufer seine gesetzlichen Rechte ausueben. Ein pauschaler Schadensersatz wird mit zehn Prozent des Kaufpreises angesetzt, sofern kein anderer Schaden nachgewiesen wird.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag resultierenden Forderungen Eigentum des Verkaeufers.
Im unternehmerischen Geschaeftsverkehr kann sich der Eigentumsvorbehalt auch auf Forderungen aus der laufenden Geschaeftsbeziehung erstrecken. Weiterveraeusserung und Verarbeitung sind nur im ordnungsgemaessen Geschaeftsverkehr und nicht im Verzug zulaessig.
Forderungen aus einem Weiterverkauf werden zur Sicherung an den Verkaeufer abgetreten. Die Einziehungsermaechtigung ist widerruflich, wenn Zahlungspflichten nicht ordnungsgemaess erfuellt werden.
Ansprueche wegen Sach- oder Rechtsmaengeln verjaehren grundsaetzlich innerhalb von zwei Jahren ab Uebergabe des Kaufgegenstands.
Beim Verkauf gebrauchter Teile an Verbraucher kann die Frist unter den im Dokument geregelten Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkuerzt werden. Fuer Waren mit digitalen Elementen gelten zusaetzliche Besonderheiten.
Stand: 13.06.2026